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Erdgeschoss
Untergeschoss Obergeschoss (halb) duo Hanglage
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Abbildungen enthalten Sonderausstattung
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Erdgeschoss
Untergeschoss Obergeschoss (halb) duo Hanglage
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Abbildungen enthalten Sonderausstattung
bauconcept
nova Hanglage 2
Klare Formen – edles Ambiente
Das erprobte energetische Grundprinzip mit großflächig verglasten Süd- und geschlossenen
Nordfassaden findet auch hier seine Anwendung. Das qualitativ hochwertige Untergeschoss
ermöglicht es, in einem geschützten Raum von der Hektik des Tagesgeschäfts abzutauchen,
wobei sich der hohe Wohnwert in den oberen Ebenen fortsetzt. Insbesondere die
großzügigen Fensterflächen im Dachstudio schaffen eine lichtdurchflutete Wohnsituation zu
jeder Tageszeit.
Wohn- und Nutzflächen DIN 277 WoFlV
Untergeschoss (Terrasse 24 m2) 86,87 m2 74,87 m2
80,39 m2
Erdgeschoss 80,39 m2 57,41 m2
212,67 m2
Dachgeschoss 57,41 m2
0,00 m2
Erd- und Dachgeschoss gesamt 224,67 m2 0,00 m2
212,67 m2
Spitzbodenausbau (optional) 0,00 m2
Büro \/ Gast \/ Kellergeschoss (optional) 0,00 m2
Nutzbare Wohnfläche gesamt 224,67 m2
verbleibende Nutzfläche Keller 28,64 m2
Gesamte Wohn- und Nutzfläche 253,31 m2
Dachform\tVerschränkte Pultdach
Dachneigung 25 \/ 36°
Kniestock 150 \/ 0 cm
Außenmaße ca. 8,50 (9,35) \/ 11,60 m
Annahmen: EG-Terrasse: 24 m2
Abbildungen enthalten Sonderausstattung
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Untergeschoss
Erdeschoss (halb) Obergeschoss (halb) nova Hanglage
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Abbildungen enthalten Sonderausstattung
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Untergeschoss
Erdeschoss (halb) Obergeschoss (halb) nova Hanglage
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Abbildungen enthalten Sonderausstattung
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bauconcept
Generalübernehmer – Bauträger – Baubetreuer – Architekten
Wer baut eigentlich ein Haus?
Die « am Bau Beteiligten »
Wer heute einen Neubau realisieren möchte der braucht sie übertragenes Grundstück, aber darauf ein halb fertiges
einen erfahrenen Berater an seiner Seite, einen Fachmann, Haus. In der Praxis höchst problematisch, da eine schwierige
der ausschließlich die Interessen seines Auftraggebers und langwierige Abwicklung droht.
gegenüber den Bauunternehmen vertritt. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die meist standardisierten
Dabei gibt es unterschiedlichste Geschäftsmodelle, die Typenhäuser, die dem anspruchsvollen Bauherrn nur eine
(im besten Fall) alle als Ergebnis ein fertiges Haus, indivi- geringe Individualisierung ermöglichen. Dafür sind die Prei-
duell gestaltet, korrekt gebaut und zum kalkulierten Preis se meist etwas geringer als bei einer individuellen Planung,
erstellt, haben sollten. da die Häuser bei diesem Geschäftsmodell über die Stück-
zahlen verkauft werden.
Bauherr
Bauherr ist der Herr des gesamten Baugeschehens. Er wird Baubetreuer
bei der Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens im Baubetreuer ist, wer Bauvorhaben im fremden Namen für
Außenverhältnis zu Dritten im eigenen Namen tätig oder fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchfüh-
lässt Bevollmächtigte in seinem Namen tätig werden. ren will (§ 34c Abs. 1 Nr. 4 b, GewO). Hierzu stellt ihm der
Ebenfalls wichtig zu wissen: Als Bauherr sind Sie aus Bauherr, also Sie, eine entsprechende Vollmacht aus. Der
juristischer Sicht leider selbst für Ihre Baustelle verantwort- Baubetreuer handelt also als Vertreter des Bauherrn.
lich. Deshalb sind einige Versicherungen sehr empfehlens- Der Bauherr vergibt dennoch jede einzelne Leistung selbst
wert – zum Beispiel: an die Handwerker und schließt mit jedem einzeln einen
n Bauleistungsversicherung (bei uns im Hauspreis enthalten) Vertrag ab, was bei 15 –20 Baufirmen eine starke Inanspruch-
n Feuerrohbauversicherung (bei uns im Hauspreis enthalten) nahme der Bauherren zur Folge haben kann. Der Bauherr ist
n Bauherrenhaftpflichtversicherung gegenüber den Handwerkern dadurch auch weisungsbefugt,
n Bauhelferunfallversicherung was bei falschen Angaben zu durchaus kostenträchtigen
Ergebnissen führt.
Bauträger Ferner zahlt der Bauherr die Handwerker im Gegensatz zum
Der Bauträger plant und realisiert gewerbsmäßig (ohne Generalübernehmervertrag, wo dies der GÜ erledigt.
selbst Bauleistungen zu erbringen) als Bauherr in eigenem Die Koordination und Überwachung der Handwerksarbeiten
Namen (schlüsselfertige) Bauvorhaben unter Verwendung obliegt zwar dem Betreuer, er haftet jedoch nur für Fehler in
von Vermögenswerten von Erwerbern. Der Bauträger tritt der Planung oder in der technischen Betreuung, d.h. somit
dabei gegenüber den Behörden und den ausführenden nur für Leistungen, die er selbst erbracht hat, nicht für Män-
Handwerkern als Bauherr auf. gel der Handwerksfirmen. Dafür haften nur die Handwerker.
Der Bauträger ist ein Unternehmen, das gewerbsmäßig Der Baubetreuer erhält eine Betreuungsgebühr und wird
Grundstücke kauft, bebaut und als Gesamtobjekt wieder oftmals an einer Unterschreitung der kalkulierten Bausumme
verkauft. beteiligt. Seriosität vorausgesetzt, werden dabei weder die
Dabei wird oftmals übersehen, dass gerade die Grund- Baukosten im Vorfeld überhöht angesetzt, noch Prämien der
stücksbevorratung das Insolvenzrisiko bei Bauträgern und Handwerksbetriebe zusätzlich vereinnahmt. Beides lässt sich
damit das Ausfallrisiko für Bauherren erhöht. Teilweise von privaten Bauherren nur schwer überprüfen, obwohl meis-
haben Bauträger zusätzlich zu einem hohen Grundstücksbe- tens gerade damit geworben wird, dass die günstigen Preise
stand auch noch so genannte Restanten (übrig gebliebene der Handwerker direkt durchgereicht würden.
Wohnungen oder Häuser aus vorangegangenen Bauprojek-
ten), die sie als kapitalintensives Problem begleiten. Dabei Architekt
droht eine jederzeit mögliche Neubewertung dieser Vermö- Mit einem Architekt schließen Sie einen Werkvertrag mit
genswerte durch die Bank, wodurch dann eine Nachschuss- dem Ziel, erfolgreich ein Werk – Ihr Haus – zu schaffen. Der
pflicht für den Bauträger entstehen kann. Nachdem dies die Architekt ist dafür zuständig, das Gebäude fehlerfrei errich-
meist dünne Kapitaldecke nur in seltenen Fällen erlaubt, ten zu lassen.
droht die Insolvenz, wie den Meldungen über Bauträger- Der Bauherr bekommt hier ein individuell geplantes Haus,
Pleiten leider auch in regelmäßigen Abständen aus den wobei die meisten Bauherren dem Architekten auch noch
Medien zu entnehmen ist. Und dabei kann es Große und die Bauleitung übertragen. Er kümmert sich dann um die
Kleine gleichermaßen treffen. Die Bauherren gehen bei In- Ausschreibung für die einzelnen Gewerke, koordiniert die
solvenz des Bauträgers meist leer aus, haben noch kein auf Handwerker und überwacht die Ausführungen. Er haftet
Am Bau Beteiligte
nach Abnahme fünf Jahre lang für eine falsche Planung, Versorgungsunternehmen und Handwerksbetrieben. Am Bau Beteiligte
kann allerdings nicht für eine mangelhafte Bauausführung Sie haben mit uns als Generalübernehmer nur einen An-
verantwortlich gemacht werden. Dafür haften auch hier nur sprechpartner für die Bauplanung, -koordination und das
die Handwerker. Man sollte sich also nicht einfach darauf komplette Projektmanagement, wobei die ordnungsgemäße
verlassen, dass der Architekt die Handwerker streng kontrol- schlüsselfertige Erstellung Ihres Hauses mittels Werkvertrag
liert, sondern über eine unabhängige Bauleitung nachden- zum vereinbarten Festpreis garantiert wird. Dabei haben
ken, die den Bau jedoch verteuert. Sie als Bauherr bzw. Bauherrin zusätzlich die Sicherheit,
Die Bezahlung des Architekten folgt einer speziellen Hono- dass die Leistungen für das Bauwerk exakt definiert werden
rarordnung, die neun Leistungsphasen unterscheidet. (Planunterlagen, Baubeschreibung, Sonderwünsche) und
n \t Grundlagenermittlung: Festlegung der Größe und des nach Baufortschritt jeweils nur die, von unseren Bauleitern
geprüften und abgenommenen Bauleistungen, mit Ab-
groben Zuschnitts der Immobilie. schlagszahlungen bezahlt werden.
Die Gewährleistung für Mängelansprüche des Auftrag-
n \t \tVorplanung: Erstellung mehrerer Entwürfe einschließlich gebers wird für das Bauwerk mit 5 Jahren (Gewährleis-
Schätzung der Baukosten. tungsdauer) ab Abnahme vereinbart. Als Spezialisten für
Projektentwicklung, Planung und Baumanagement ersparen
n \t Entwurfsplanung: Nach der Entscheidung für einen Ent- wir Ihnen die ständige Kontrolle der Baustelle und vertreten
wurf werden die Pläne verfeinert und mit den Behörden Ihre Interessen gegenüber den Handwerkern. Zusätzlich
abgestimmt. lassen wir Ihr neues Haus während der Bauphase noch
freiwillig von unabhängiger Stelle, der TÜV-Rheinland
n \t Genehmigungsplanung: Der Architekt kümmert sich um Industrie Service GmbH, im Rahmen einer baubegleitenden
die baurechtlichen Bestimmungen, reicht Bauanträge Qualitätsüberwachung mehrfach überprüfen. Es wurde uns
ein, beantragt eventuelle Fördermittel. deshalb vom TÜV-Rheinland gestattet, das TÜV-Zertifikat
für Qualität und Sicherheit von geprüften Produkten und
n \t Ausführungsplanung: Festlegung der Materialien, Bau- Unternehmen, zu führen.
stoffe und Detailpläne für die Handwerker. So können Sie sicher sein, ein
qualitativ hochwertiges Haus
n \t Vorbereitung der Vergabe: Zu erbringende Tätigkeiten zu erhalten, das exakt nach den
und Materialien werden genau definiert. Auf Basis dieser vertraglichen Vereinbarungen,
Leistungsverzeichnisse erstellen die Handwerker ihre sowie den anerkannten Regeln
Angebote der Technik erstellt wurde.
Die Bauleitung wird von uns
n \t Mitwirkung bei der Vergabe: Prüfung der Angebote. für die gesamte Bauzeit gestellt, wobei Ihnen Ihr Bauleiter
Der Architekt berät Sie bei der Wahl der Handwerker. auch noch während der anschließenden 5-jährigen Gewähr-
Danach schließen Sie als Bauherr die Verträge mit jedem leistungsdauer immer als persönlicher Ansprechpartner zur
einzelnen Handwerker. Verfügung steht. Wir schließen als Generalübernehmer die
Verträge direkt mit den Handwerksbetrieben und haften
n \t Objektüberwachung: Koordination der Arbeiten auf der auch dafür. Sie haben somit nur einen Ansprechpartner
Baustelle, gegebenenfalls Beaufsichtigung bestimmter bei etwaigen Gewährleistungsmängeln, können etwaige
Arbeiten. Überprüfung der Rechnungen, bevor sie zur Haftungsansprüche aber sonst bei uns, als auch bei den
Bezahlung freigegeben werden. Übergabe des fertigen Handwerksbetrieben geltend machen.
Hauses. Insgesamt eine doppelte Absicherung.
n \t Objektbetreuung und Dokumentation: Vor Ablauf der Als spezialisierter Generalübernehmer für freie Planung
Gewährleistungsfristen überprüft der Architekt das schließen wir die Lücke zwischen standardisiertem
Haus nochmals auf mögliche Mängel. Bauträgerobjekt, Typenhäusern und individuellem
Architektenhaus.
Eine Kostengarantie übernimmt ein Architekt nicht. Wird das
Haus teurer als geplant, so geht das in der Regel zu Lasten Wir bieten Ihnen
des Bauherrn. Es sei denn, die überhöhten Kosten sind Folge individuelle Planung,
eines Planungsfehlers des Architekten. mit Festpreisgarantie und
TÜV-geprüfter Bauqualität!
Generalübernehmer Geben Sie sich nicht mit
Wir sind Generalübernehmer für individuelle weniger zufrieden.
Bauleistungen im Wohnbau. Dieses Konzept bringt unseren
Bauherren deutliche Vorteile gegenüber einem Kauf vom 106
Bauträger, Baubetreuer oder Architekt, wobei wir nahezu 107
identische Leistungen erbringen. Als Generalübernehmer
schulden wir gemäß dem geschlossenen Werkvertrag ein Haus
zum garantierten Pauschalfestpreis. Ohne Wenn und Aber.
Dabei sind wir während der gesamten Bauphase Ihr Puffer
zwischen allen am Bau Beteiligten, wie z.B. Bauingenieuren,
Fachplanern, Architekten, Statikern, Mitarbeitern von Stadt,
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UNSER KLEINGEDRUCKTES: abweichen und nicht in unserem Leitungsumfang enthalten sind. Abbildungen
oder Darstellungen in Plänen, insbesondere Außenanlagen jeglicher Art,
Zu Transparenz und zu einer Vergleichbarkeit von Leistungen, gehören für werden nur dann zum Vertragsinhalt, wenn Sie von uns angeboten und vom
uns auch eine exakte Definition des Leistungsumfangs sowie eine nachvoll- Bauherrn schriftlich beauftragt wurden. Ansonsten sind alle Darstellungen oder
ziehbare Beschreibung zur Berechnung von Flächenmaßen. Nachstehend Abbildungen nur als Vorschlag für eine mögliche, oder baurechtlich nötige,
finden sie dazu unsere ausführlichen Hinweise: Ausführungsart zu sehen, die wir gerne zusätzlich erbringen können, die jedoch
nicht im vereinbarten Festpreis enthalten ist. Der von uns geschuldete Leis-
Flächenberechnungen tungsumfang ist abhängig vom gewählten Ausstattungsstandard und grund-
Unsere Flächenberechnungen in diesem Katalog wurden zum einen in Anleh- sätzlich nur durch die jeweilige Baubeschreibung definiert, welche bei Verkauf
nung an die DIN 277, zum anderen nach der aktuellen Wohnflächenverord- als Anlage zum Werkvertrag vereinbart wird und abschließend formuliert ist.
nung WoFlV vorgenommen.
Eigenleistungen
DIN 277 Eigenleistungen sind bei den Gewerken Malerarbeiten, Bodenlegearbeiten
Nachdem die DIN 277 im Wohnbau vielfach als Rechenansatz Verwendung und Innentüren selbstverständlich möglich. Sofern Sie bei weiteren Gewerken
findet, haben auch wir hierauf Bezug genommen. Dadurch lassen sich die Eigenleistungen einbringen möchten, sind diese Arbeiten nur nach vorheriger
Netto-Grundflächen von Häusern vergleichen. Es werden beispielsweise Absprache aus dem Leistungsumfang auszuschließen. Wir beraten Sie gerne in
keine Abschläge für Schrägen in Dachgeschossen berücksichtigt, Balkone Hinblick auf Einsparungspotential und\/oder sinnvollen Umfang der Arbei-
und Terrassen werden mit ihren gesamten Flächen angesetzt, Bereiche unter ten, die Sie selbst ausführen wollen und erteilen Ihnen eine entsprechende
Treppen fließen in die Berechnung mit ein, etc. Gutschrift.
Die Ermittlung von Gutschrifthöhen erfolgt immer offen und fair! Als Gutschrift
WoFlV erhalten Sie grundsätzlich den vollen Betrag, den wir uns bei der Vergabe an
Für die Berechnung der Wohnfläche per Definition gilt seit Januar 2004 den Handwerker erspart haben, ohne irgendwelche Abzüge. Nach Erteilung
die WoFlV, die auf den § 42-44 der II. Berechnungsverordnung basiert und der Gutschrift können Sie diese sofort bei der nächsten fälligen Rechnung in
die II. BV damals ablöste. Die Wohnfläche ist danach nur noch nach lichten Abzug bringen.
Maßen zu berechnen, der Abzug mit 3 % Putz ist nicht mehr zulässig, etc.. Sie
ist gesetzlich zwar nur im öffentlich geförderten Wohnbau vorgeschrieben, Allgemeine Hinweise zur Vertragsgestaltung
jedoch hat sie nahezu Allgemeingültigkeit erlangt. Unter anderem ist die Nachstehende Bedingungen gelten für die vereinbarten Leistungen, ein-
Wohnflächenberechnung für alle Wohn-Bauanträge zwischenzeitlich von schließlich Beratungsleistungen, Auskünfte, Lieferungen und ähnliches sowie
vielen Städten (z.B. Nürnberg) und Gemeinden nach den Vorschriften der für im Rahmen der Auftragsdurchführung erbrachte Nebenleistungen und
WoFlV vorgeschrieben. sonstige Nebenpflichten.
Hinweis: Lassen Sie sich bei Vergleichsangeboten grundsätzlich, vor Bis zum endgültigen Vertragsschluss bzw. bis zur schriftlichen Auftragsbestä-
Vertragsabschluss, eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV vorlegen. Sie tigung sind unsere Angebote, insbesondere hinsichtlich Umfang, Ausführung,
werden überrascht sein, wie sich manche Hausgröße dadurch drastisch re- Preisen und Fristen, freibleibend und nicht bindend.
duziert, die zunächst nach II.BV, DIN 277 oder DIN 283 ausgewiesen wurde. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstige
Forderungen oder Formulierungen aus dem, einem Werkvertragsabschluss
Die Größe und Gestaltung von Terrassen wird von unseren Bauherren vorangegangen, Schriftverkehr werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn
nach ihren eigenen Vorstellungen festgelegt und ausgeführt. Dennoch ist wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
es notwendig, dafür bereits in der Planungsphase eine realistische Größe Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Be-
anzunehmen. Nachdem die Terrassengröße anteilig in die Wohnflächenbe- stätigung. Vertragsänderungen und Ergänzungen, einschließlich einer Ände-
rechnung für den Bauantrag eingeht und dabei im Rahmen der Stellplatz- rung dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
verordnung einzelner Städte und Gemeinden auf die Anzahl der nachzuwei- Die vereinbarten Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln
senden Stellplätze direkten Einfluss hat (teilweise kann oder will man auf der Technik und unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung
dem Grundstück keinen zweiten Stellplatz ausweisen), verwenden wir für alle oder des Vertragsabschlusses geltenden Vorschriften – soweit nicht andere
unsere Wohnflächenberechungen in diesem Katalog einen fiktiven Ansatz Vereinbarungen schriftlich getroffen sind – durchgeführt.
von pauschal 24 m2 für die Erdgeschossterrasse. Für Dachterrassen und Bal- Alle Urheberrechte und Miturheberrechte an den von der Firma Bauconcept
kone sind die in den Grundrissen angegebenen Werte maßgebend. Sowohl Meinel + Böhme Massivhaus GmbH vorhandenen oder erstellten Unterlagen,
die Bewertung des Wohnwerts der jeweiligen Außenbereiche, als auch die Berechnungen, Darstellungen, usw., verbleiben bei der Firma Bauconcept
Größen an sich, werden dann im Rahmen eines Planungsgesprächs mit dem Meinel + Böhme Massivhaus GmbH.
Bauherrn abgesprochen, so dass sich die im Katalog genannten Flächenan- Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht. Gerichtsstand ist,
gaben gemäß WoFlV im Bauantrag noch entsprechend ändern können. soweit möglich und zulässig, Nürnberg. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die
vereinbarten Leistungen zu erbringen sind, im übrigen Nürnberg.
Abbildungen
Die Abbildungen in diesem Katalog enthalten Sonderausstattungen, Mö-
blierung, Außenlagen (z.B. Terrassen, Dachterrassen, Balkone, Stellplätze,
Carports, Garagen) oder Fahrzeuge etc., die von der Baubeschreibung
Impressum G e s am t p r o d u k t i o n :
3D-Visualisierung, Grafik,
bauconcept Layout & Bildbearbeitung © 2011:
Tschopoff | Grafik & Layout, Franz-Liszt-Str. 21,
bauconcept Meinel + Böhme Massivhaus GmbH 90453 Nürnberg, Telefon: 0175 – 24 31 751,
Mail: grafik@tschopoff.de, Web: www.tschopoff.de
Geschäftsführer: Gerhard Meinel, Bernd Böhme
Geschäftsadresse: An der Radrunde 149, 90455 Nürnberg Architekturfotografie:
Telefon (0911) 507 16 17-0, Telefax (0911) 507 16 18-6 © Eduard Wellmann, photo | graphik,
E-Mail: info@bauconcept-massivhaus.de, Internet: www.bauconcept-massivhaus.de www.minimalistisch.de
Grundrissgrafiken: © immografik.de
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg, Registernummer: HRB 25823 Urheberrecht
Zentralfinanzamt Nürnberg, St.-Nr.: 241\/122\/11019 Der Katalog, einschließlich aller in ihm enthaltenen
Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 II RStV: Gerhard Meinel (Anschrift s.o.) Abbildungen und Texten, ist urheberrechtlich
geschützt. Jede Verwertung die nicht ausdrücklich
DIENSTLEISTUNGSINFORMATIONEN (gemäß Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung): vom Urheberrechtsschutz zugelassen ist, bedarf
Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet die bauconcept Meinel + Böhme Massivhaus GmbH nur in den Auftragsformularen. der Zustimmung des Herausgebers \/ Grafikers
Diese stehen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten in unseren Geschäftsräumen zur Verfügung. \/ Fotografen. Dies gilt insbesondere für Vervielfäl-
Berufshaftpflichtversicherung einschließlich Umweltschadensversicherung für die Tätigkeit als Generalübernehmer sowie bran- tigungen, Übersetzungen und die Verwendung in
chenübliche Nebentätigkeiten ist die: VHV Allgemeine Versicherung AG, Constantinstr. 40, 30177 Hannover, www.vhv.de elektronischen Systemen.
24 \/ 7 Täglich durchgehend erreichbar. (09 11) 507 16 17-0
oder per E-Mail: info@bauconcept-massivhaus.de, Internet: www.bauconcept-massivhaus.de